RX: Was sind die grundlegenden Rechte und Pflichten, die Erstkäufer beim Erwerb einer Immobilie in Österreich beachten sollten?
Voit: Grundsätzlich sollte man sehr detailliert prüfen, ob die in Aussicht genommene Immobilie den Erwartungen des Erstkäufers entsprechen. Sowohl bei neu errichteten Immobilien als auch bei Gebrauchtimmobilien oder beim Ankauf eines Grundstückes, um ein Haus zu errichten sollten unliebsame Überraschungen vermieden werden. Eine wichtige Empfehlung wäre, noch einmal eine Nacht darüber zu schlafen, wenn man ein Angebot für einen Immobilienerwerb abgeben möchte. Zeitdruck ist oft kein guter Ratgeber und verstellt den Blick auf das Wesentliche.
RX: Welche Nebenkosten und Steuern sind beim Immobilienkauf in Österreich zu berücksichtigen, und wie können sich Käufer darauf vorbereiten?
Voit: Beim Erwerb einer Immobilie sind 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr zu bezahlen. Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für die Eintragungen von Pfandrechten (1,2% des Wertes des einzutragenden Rechtes) und die Notarkosten für die Errichtung des Kaufvertrages sowie der treuhändigen Abwicklung. Diese belaufen sich je nach Höhe des Kaufpreises, der Verantwortlichkeit und des Aufwandes zwischen 1% und 3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen bzw. Grundbuchsauszüge. Bis zu 10 % Nebenkosten sollten einkalkuliert werden, jedoch können diese auch geringer ausfallen.
RX: Welche Rolle spielt der Makler beim Verkauf von Immobilien, welche Aufgaben und Pflichten erfüllt dieser und welche Provisionen fallen an?
Voit: Makler bereiten die Immobilie auf und zeigen die Immobilie Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten. In der Regel fallen bei einer erfolgreichen Vermittlung und dem Abschluss eines Kaufvertrages 3% zzgl. Umsatzsteuer für den Käufer und 3 % zzgl. Umsatzsteuer für die Verkäuferin an.
RX: Gibt es besondere rechtliche Regelungen, die beim Kauf einer Neubauimmobilie zu beachten sind im Vergleich zu Altbau?
Voit: Bei dem Kauf einer neu errichteten Immobilie werden im Vergleich zu einer gebrauchten Immobilie (Alt- oder Neubau) andere Gewährleistungsregeln vereinbart. Der Verkäufer muss hier für die Qualität und Güte der von ihm errichteten Immobilie einstehen während bei einer gebrauchten Immobilie, die sanierungsbedürftig ist, die Gewährleistung in der Regel weitgehend ausgeschlossen wird.
RX: Welche baurechtlichen Aspekte sind beim Immobilienerwerb zu beachten, besonders im Hinblick auf eventuelle Umbau- oder Modernisierungspläne?
Voit: Die baurechtlichen Aspekte sind unbedingt vor Abgabe einer Vertragserklärung zu beleuchten. Sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen, sowohl für den Verkäufer als auch die Käuferin. Wenn die Immobilie nicht genehmigt ist und auch nachträglich nicht genehmigt werden kann, dann hat die Käuferin Anspruch auf Wandlung. Wenn die Käuferin nicht vorweg prüft, ob etwa eine Aufstockung erfolgen kann, dann ist die Immobilie vielleicht zu klein.
RX: Was sollten Käufer wissen, wenn sie eine gerade in Planung oder Bau befindliche Immobilie kaufen?
Voit: Zu berücksichtigen ist, dass eine Immobilie erst nach Vorliegen einer Fertigstellungsanzeige für den Erwerber voll nutzbar ist. Im Regelfall empfiehlt es sich daher, eine Übernahme erst nach Fertigstellung zu vereinbaren und den Zustand der Immobilie genau zu prüfen.
RX: Gibt es ein Rücktrittsrecht für Käufer, und welche Widerrufsfristen sollten beachtet werden?
Voit: Es gibt bei sog. Haustürgeschäften besondere Rücktrittsrechte. Wenn eine Vertragserklärung bei der ersten Besichtigung abgegeben wird und die Wohnung dem dringenden Wohnbedürfnis des Käufers dient, so kann dieser binnen einer Woche den Rücktritt vom Anbot erklären.